Anwalt für Strafrecht
Sie haben ein Rechtsproblem und benötigen schnelle und kompetente Rechtsberatung, auch in grenzüberschreitenden Angelegenheiten?
Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere im Strafrecht, Werkvertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen! Das Thema Forderungsmanagement gehört zu unserer täglichen Arbeit.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung
Als engagierte, dynamische und zielorientierte Kanzlei sorgen wir für eine zeitnahe und professionelle Bearbeitung auch fachübergreifender Mandate in den Bereichen Rechnungswesen und Steuerberatung. Dabei arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zusammen oder vermitteln Ihnen die richtigen Beratungspartner.
Wenn Sie einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren möchten oder Fragen haben, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer +49 941 208 64 30 oder über unsere Kontaktdaten. Ein Beratungstermin ist während der Bürozeiten möglich, nach Absprache aber auch außerhalb.
Wir sind stets bemüht, Ihre Probleme möglichst einvernehmlich und außergerichtlich zu lösen. Schließlich geht es um Ihre Zeit und Ihr Geld.
Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Sie kompetent und bundesweit vor allen Amts-, Land-, Oberlandes- und Strafgerichten.
Als eine der wenigen in Deutschland ansässigen Kanzleien bieten wir darüber hinaus auch Vermittlungstätigkeiten und organisatorische Hilfe in Bezug auf die Slowakei und Tschechien an und helfen gerne auch allgemein bei Sprachschwierigkeiten. Wir stehen in Kontakt mit den Botschaften bzw. Generalkonsulaten der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik.
Darüber hinaus verfügt Rechtsanwalt Ondrasik als Mitglied der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Wirtschaftsvereinigung (DTSW e.V.) und dem Deutsch-Tschechischen Juristenvereinigung (DTJV e.V.) über ein breites Spektrum an Kooperationspartnern in den verschiedensten Wirtschaftsbereichen.
Martin Ondrasik
Fachanwalt / Rechtsanwalt
Werdegang
- 1983 geboren in Bratislava/Slowakei
- Gymnasialzeit und Abitur in Hersbruck
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg
- Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern
- Seit 2013 Rechtsanwalt in Regensburg
- Seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht
Sprachkenntnisse
- Deutsch
- Englisch
- Slowakisch
- Tschechisch
Mitgliedschaften
- Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
- Deutsch-Tschechische und Deutsch-Slowakische Wirtschaftsvereinigung (DTSW e.V.)
- Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung (DTJV e.V.)
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
Rechtsgebiete
Strafverteidigung mit Pflichtverteidigung (Fachanwalt), bei Ausländern mit ausländerrechtlichen Folgen
Werkvertragsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Vertragsgestaltung und -Analyse
Verkehrsrecht, Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen
Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Internationales Privatrecht
Darüber hinaus werden Sie ebenso in allen weiteren Rechtsfragen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts beraten.
Tätigkeits-Schwerpunkte
Strafrecht
Die Verteidigung auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts sowie der klassischen strafrechtlichen „Nebengebiete“ gehört zum Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit.
Rechtsanwalt Ondrasik verteidigt Sie als Fachanwalt spezialisiert und professionell bei strafrechtlich relevanten Vorwürfen.
Die strafrechtliche Verfolgung kann nicht nur zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen, sondern auch zu massiven sozialen und beruflichen Konsequenzen. Nirgendwo wird stärker in die Rechte und Interessen eines Bürgers eingegriffen als in einem gegen ihn geführten Strafverfahren. Ermittlungen können Durchsuchungen von Wohnungen oder Geschäftsräumen, Beschlagnahmen oder sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen.
Selbständige, die wegen Steuerhinterziehung oder anderer Wirtschaftsdelikte verurteilt wurden, müssen mit einer gewerberechtlichen Überprüfung rechnen, Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten droht der Entzug der Zulassung.
Für einen Berufskraftfahrer kann ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist existenzbedrohend sein. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann das gesellschaftliche Ansehen schnell Schaden nehmen.
Klassische Aufgabe des Strafverteidigers ist es, den Beschuldigten während des gesamten Strafverfahrens, sei es im Ermittlungsverfahren, im Strafbefehlsverfahren, in der Haftprüfung oder Haftbeschwerde oder im Bußgeldverfahren zu betreuen und seine Rechte gegenüber den Behörden zu wahren.
Anwaltliche Tätigkeit im Strafrecht bedeutet aber auch, die Rechte der Opfer von Straftaten als sogenannter Opferanwalt wahrzunehmen, sei es z.B. durch die Erstattung von Strafanzeigen oder als Vertreter der Nebenklage.
Das Jugendstrafrecht ist vom Erwachsenenstrafrecht zu unterscheiden. Bei Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden ist das Jugendstrafrecht zu beachten. Hier gelten andere Grundsätze als im Erwachsenenstrafverfahren, die auch von der Verteidigung zu beachten sind.
Ziel ist nicht die Bestrafung des Jugendlichen, sondern die erzieherische Einwirkung auf den noch jungen Menschen. Die Pädagogik und die Einbeziehung der Eltern bzw. der Jugendgerichtshilfe müssen im Mittelpunkt des Verfahrens stehen. Manchmal kann z.B. durch einen Täter-Opfer-Ausgleich eine Strafverfolgung vermieden werden.
Ist man einem Strafverfahren ausgesetzt oder droht ein solches, ist es in der Regel sinnvoll, von Anfang an einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Der Verteidiger hat Rechte, Möglichkeiten und Kenntnisse, über die der Beschuldigte oft nicht verfügt.
Durch meine tschechischen und slowakischen Sprachkenntnisse kann ich den betroffenen EU-Bürgern helfen, den Schriftverkehr mit den Behörden zu verstehen und richtig darauf zu reagieren.
Sie haben rechtliche Probleme mit deutschen Behörden? Benötigen Sie rechtlichen Beistand in Deutschland?
Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB hilft Ihnen gerne weiter. Diskretion und Verschwiegenheit sind für uns selbstverständlich.
Werkvertragsrecht
Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich ein Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet und dafür vom Besteller (Auftraggeber) eine Vergütung (Werklohn) erhält. Der Unternehmer schuldet einen bestimmten Erfolg und nicht nur eine Dienstleistung.
Die rechtliche Beratung über die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers einerseits und des Auftraggebers andererseits gehört zum Kernbereich des Werkvertragsrechts.
Rechtsanwalt Ondrasik vertritt seit vielen Jahren verschiedene Unternehmen in Deutschland, der Slowakei und der Tschechischen Republik in den verschiedenen Bereichen des Werkvertragsrechts auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite. Er prüft und gestaltet Werkverträge oder klärt Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Ebenso gehört es zum Standardrepertoire, Unternehmen bei der Geltendmachung von Werklohnansprüchen zu unterstützen und diese notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Das Werk muss erst bezahlt werden, wenn der Auftraggeber es als vertragsgemäß abnimmt. Der Auftraggeber kann den Werkvertrag auch dann kündigen, wenn er das fertige Werk noch nicht abgenommen hat. Ist das Werk mangelhaft, kann er Nachbesserung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Umgekehrt kann aber auch der Auftragnehmer unter bestimmten Voraussetzungen vom Werkvertrag zurücktreten, zum Beispiel wenn der Auftraggeber vereinbarte Abschlagszahlungen grundlos nicht mehr leistet oder sonst die ordnungsgemäße Herstellung des Werkes verhindert. Ebenso hat der Auftragnehmer das Recht, von ihm zu vertretende Mängel nach ordnungsgemäßer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beseitigen.
Immer wieder kommt es zu Problemen mit Sub-Auftragnehmern und Personen, die als weitere Sub-Subauftragnehmer eingesetzt werden. Die richtige Zusammenarbeit in der Praxis ist entscheidend, um sich bei Kontrollen durch die Zollbehörden nicht dem Vorwurf des Gesetzesverstoßes oder der Gesetzesumgehung auszusetzen.
Das Thema „Scheinselbständigkeit“ bzw. „fiktive Arbeitnehmer“ ist auf Baustellen immer wieder ein großes Problem, dem oft nur durch Einzelfallprüfung und konkrete Rechtsberatung vorgebeugt werden kann.
Durch unsere langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet haben Sie einen Partner gefunden, der Ihnen juristisch kompetent und zielorientiert zur Seite steht.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland, aber auch weltweit von großer Bedeutung. Jedermann hat das Recht, durch Rechtsgeschäft eine Gesellschaft zu gründen, sei es als Einzelperson oder gemeinsam mit anderen zur Verfolgung eines gesetzlichen Zwecks. Die Regelungen des Gesellschaftsrechts finden sich nicht in einem einzigen Gesetz, sondern sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Handelsgesetzbuch und in einigen Sonderregelungen der verschiedenen Körperschaftsgesetze miteinander verzahnt. Das Gesellschaftsrecht ist eine komplexe Materie, bei der im Vorfeld einer Unternehmensgründung viele Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Durch meine langjährigen Erfahrungen kann ich Ihnen bei der Klärung wichtiger Fragen im Vorfeld kompetent zur Seite stehen. Ist Ihr Unternehmen ein Gewerbe? Ist eine Eintragung in ein Register oder eine notarielle Beurkundung erforderlich? Zu Beginn eines Zusammenschlusses oder der Gründung einer Gesellschaft ist es für den Unternehmer zunächst wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, in welcher Gesellschaftsform das Unternehmen geführt werden soll und welche Konsequenzen sich jeweils daraus ergeben. Oftmals gibt es verschiedene Möglichkeiten, die dann anhand einer Gegenüberstellung verglichen werden müssen.
Darüber hinaus müssen sich die Gesellschafter vor der Gründung die Frage stellen, ob sie persönlich mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften wollen oder ob eine Haftungsbeschränkung angestrebt wird.
Wenn Sie Fragen zu einer bereits bestehenden Gesellschaft haben, z.B. im Zusammenhang mit einer Erbfolge, oder wenn Sie als neuer weiterer Gesellschafter in ein Unternehmen eintreten wollen, zögern Sie nicht, sich rechtlich abzusichern.
Bei der Gründung einer Gesellschaft spielen neben den rechtlichen auch die steuerlichen Aspekte eine wichtige Rolle. Dabei ist zwischen Personengesellschaften und Körperschaften zu unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, parallel auch mit einer Steuerkanzlei zusammenzuarbeiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB hat die richtigen Partner für Sie.
Ebenso ist eine kompetente Beratung bei der Liquidation einer Gesellschaft unerlässlich, insbesondere im Hinblick auf bestehende offene Forderungen oder den Umgang mit dem angestellten Personal und dessen Ausscheiden aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit.
Sie möchten ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft im Ausland gründen oder erwerben, z.B. in Tschechien oder der Slowakei?
Gemeinsam mit unseren Partnern vor Ort finden wir für Sie den besten und effektivsten Weg.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht betrifft uns alle, ob als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder Motorradfahrer. Der Straßenverkehr im Sinne des Verkehrsrechts erstreckt sich auf alle Wege und Plätze, die jedermann zur Benutzung offenstehen. Verkehrsteilnehmer ist also jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt.
Das Verkehrszivilrecht umfasst unter anderem das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsunfallrecht. Hier geht es z.B. um Fragen der Haftung für Schäden, insbesondere Unfallschäden. Im Verkehrsstrafrecht geht es z.B. um Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis, im Ordnungswidrigkeitenrecht z.B. um Bußgelder.
Das Fahrerlaubnisrecht befasst sich unter anderem mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, dem Verlust der Fahrerlaubnis, der Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und das Zulassungsrecht vor allem mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsgebiete sind unterschiedliche Behörden wie Straßenverkehrsbehörden, Ordnungsämter, Staatsanwaltschaften etc. zuständig.
Gerade bei Unfällen und der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist es sehr ratsam, sich von Anfang an anwaltlich beraten zu lassen, egal auf welcher Seite man steht. Die Versicherungen haben einen langen Atem und sind nicht immer bereit, die geltend gemachten Ansprüche schnell und angemessen zu regulieren. Wussten Sie, dass Sie das Recht haben, von Anfang an einen Anwalt einzuschalten, ohne zunächst selbst versuchen zu müssen, Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchzusetzen? Die Versicherung ist von Anfang an verpflichtet, neben dem entstandenen Schaden auch Ihre Anwaltskosten zu übernehmen.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr ist eine fachkundige Beratung von Vorteil. Oft können Fahrverbote, Punkte in Flensburg oder Bußgelder vermieden oder zumindest reduziert werden.
Aus diesen Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Kfz-Rechtsschutzversicherung, die in der Regel alle Probleme abdeckt, die im Rahmen des Verkehrsrechts auftreten können. Heutzutage gibt es eine Vielzahl von günstigen Angeboten.
Lassen Sie sich beraten, um Ihre Rechte abzusichern.
Die Rechtsanwaltskanzlei Ameri Janson Ondrasik PartG mbB hilft Ihnen schnell und effizient bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.